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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der über:energie

(Geltungsbereich: Alle Standorte der über:energie)

 

1. Ausschließlichkeit der vorliegenden AGB

Für den Vertrag gelten ausschließlich die im folgenden aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Andere - auch übermittelte - Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
 

2. Gültigkeit von Angeboten

An unser Angebot halten wir uns für einen Zeitraum von 2 Wochen ab Datum des Angebotes gebunden. Das Angebot erlischt für den Fall der Nicht-Annahme bis zum vorgenannten Zeitpunkt oder der Unterbreitung eines geänderten Angebotes.

 

3. Urheberschutz – Vervielfältigungen – Verwendung von Dokumenten

Für die im Rahmen der Dienstleistung erstellten Dokumente bleiben sämtliche Ansprüche im Zusammenhang mit dem Urheberschutz aufrechterhalten und unsererseits beansprucht. Vervielfältigungen sind nur ungekürzt und mit der schriftlichen Einwilligung unsererseits zulässig. Die Dokumente dürfen nur für die Zwecke im unmittelbaren Zusammenhang mit der vereinbarten Dienstleistung verwendet werden (Zweck der energetischen Verbesserung des vertragsgegenständlichen Gebäudes).
 

4. Leistungen Dritter

Zwischen den Parteien wird vorsorglich klargestellt, dass Leistungen außerhalb der in diesem Vertrag geschuldeten Vereinbarungen ausschließlich seitens des Kunden an Dritte vergeben werden und hierfür ein entsprechender Vertrag seitens des Auftraggebers mit dem Dritten (beispielsweise Handwerker, Bauunternehmer, Fachplaner, Subunternehmer, Architekten, Ingenieure) geschlossen wird. Etwaige Ansprüche (insbesondere Vergütungsansprüche, Mängel-, Schadensersatzansprüche) können aus diesen gesonderten Vertragsverhältnissen zu unseren Lasten nicht abgeleitet werden. Zwischen den Parteien ist daher ausdrücklich klargestellt, dass wir für derartige Leistungen Dritter (z. B. im Zusammenhang mit einer energetischen Sanierung von Dritter Seite verursachte Planungsmängel oder Ausführungsmängel) nicht haften.

 

5. Termine

Zwischen den Parteien wird klargestellt, dass etwaige zwischen Parteien genannten oder vereinbarten Termine betreffend unsere Leistungen keine vertraglich vereinbarten Fixtermine sind.

 

6. Nacharbeiten/ Mehraufwand

Notwendige Zusatzarbeiten, die nicht auf ein Verschulden unsererseits zurückzuführen sind, z. B. zusätzliche Besprechungen oder weitere vor Ort Termine (sofern nicht bereits im Angebotspreis inkludiert) werden bei Bedarf gesondert zu einem Stundensatz i. H. v.90,00 € zzgl. gesetzlicher MwSt. abgerechnet.

7. Begehungen

Die Organisation und die Verantwortung aller notwendigen rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen für die Durchführung von Begehungen liegt in der ausschließlichen Verantwortung des Kunden.

8. Überwachung / Kontrolle von Baumaßnahmen und Ausführungsarbeiten

Sofern schriftlich nicht Gegenstand des vorliegenden Angebotes stellen die Vertragsparteien übereinstimmend klar, dass über die im Angebot vorgenannten Punkte hinaus von unserer Seite keine Objekt- und Überwachungstätigkeiten und auch keine heraus resultierenden Beratungsleistungen erbracht werden und auch keine solchen geschuldet sind.

9. Verkehrssicherungspflicht

Zwischen den Parteien wird ausdrücklich klargestellt, dass uns im Bereich aller Flächen des vertragsgegenständlichen Objektes (Innen- und Außenflächen) keine eigenen Verkehrssicherungspflichten treffen.

10. Wohnungseigentümergemeinschaft

Sofern es sich beim Auftraggeber um eine Wohnungseigentümergemeinschaft handelt nach WEG, steht der vorliegende Vertrag unter der aufschiebenden Bedingung, dass hinsichtlich der hier vereinbarten Leistungen und des vereinbarten Leistungsverzeichnisses ein rechtswirksamer Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft vorliegt. Mit Rechtswirksamkeit ist dabei gemeint, dass die Frist gemäß § 46 WEG verstrichen ist, ohne, dass einer der Wohnungseigentümer Klage gegen den entsprechenden Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft erhoben hat.

11. Grundlagen für Arbeiten und Beratungsleistungen

Sofern nicht anders vereinbart, basieren unsere Arbeiten und Beratungsleistungen ausschließlich auf den seitens des Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen erstellt. Die Verantwortung über die Richtigkeit der hieraus zugrunde gelegten Angaben verbleibt beim Kunden. Die Überprüfung der Korrektheit entsprechender Angaben gehört nicht zur unsererseits geschuldeten Leistung.

12. Einhaltung der Antrags- und Fördervorgaben

Die Einhaltung aller rechtlicher Vorgaben und Kriterien im Zusammenhang mit der beabsichtigten Förderung über die hier vertragsgegenständliche Leistung des Energieberaters hinaus obliegt ausschließlich der Verantwortung des Kunden.

13. Unabhängigkeit des Vergütungsanspruchs von etwaiger Förderung

Der Vergütungsanspruch für die unsererseits zu erbringenden Leistungen besteht unabhängig von der Gewährung einer Förderung oder sonstiger beabsichtigter vermögensbezogener Vorteile im Zusammenhang mit unserer Leistung.

 

14. Abgrenzung zu Planungs- /Ingenieur- / Architektenleistungen

Im Hinblick auf unsere Leistungen, Informationen und die durch uns erstellten und übergebenen Dokumente (einschl. etwaiger Notizen / Skizzen) wird ausdrücklich darauf hingewiesen und vom Kunden ausdrücklich als zusätzlich vereinbart anerkannt:

 

  • Konzeptskizzen, Zeichnungen und sonstigen Angaben sind keine Ausführungs- oder Werk- oder Detailplanung und dürfen als Ersatz für solche auch nicht verwendet werden. Des Weiteren stellen sämtliche vorgenannten Dokumente und deren Inhalt keinerlei Planungen dar, die als unmittelbare Grundlage für die Umsetzung von baulichen Maßnahmen verwendet werden können und dürfen.

 

  • Unsere Leistungen dienen auch nicht als oder für eine architekten-/ingenieur-vertragliche Planungsgrundlage im Sinne von § 650p Abs 3 BGB.

 

  • Die entsprechenden Angaben, Inhalte und Skizzen beziehen sich überdies ausschließlich auf energetische Aspekte und müssen im Rahmen der hiervon unabhängig zu erfolgenden Planung geprüft, angepasst, konkretisiert und implementiert werden.

 

  • Des Weiteren dienen die Angaben zu Baumaßnahmen nicht als vorvertragliche oder vertragliche Kostenschätzung, Kostenanschlag, Kostenberechnung oder Kostenfeststellung. Eine solche hat der Kunde bei Bedarf entweder durch einen Architekten, Ingenieur oder geeigneten Sachverständigen einzuholen. Die Parteien kommen insofern klarstellend überein, dass eine Haftung unsererseits für etwaige Baukostenüberschreitungen nicht besteht und auch nicht begründet werden kann.

 

  • Sämtliche Angaben bezüglich der Erhebung des baulichen Ist-Zustandes beziehen sich lediglich auf energetische Aspekte und dienen nicht der Erfassung oder Prüfung von Baumängeln.

 

  • Sämtliche Angaben im Hinblick auf Maßnahmen am Gebäude erfolgen ohne Prüfung einer etwaigen Genehmigungspflicht. Eine solche gehört ausdrücklich nicht zur vertraglich vereinbarten Leistung. Die baulichen Maßnahmen müssen vor deren Umsetzung auf eine etwaige bauordnungsrechtliche oder denkmalschutzrechtliche Genehmigungspflicht, gleich ob als isolierte alleinstehende Maßnahme oder in Kombination mit weiteren Baumaßnahmen, überprüft werden; gegebenenfalls ist im Falle der Baugenehmigungspflicht vor Umsetzung ein entsprechender Bauantrag durch eine bauvorlageberechtigte Person (zum Beispiel Architekt) zu stellen.

 

  • Unsererseits wird keine Bau- und/ oder Objektüberwachung geschuldet und/oder erbracht. Mithin gehört die Prüfung der ausgeführten Leistungen im Zusammenhang mit der Energieberatung auf Mängelfreiheit und das Feststellen etwaiger Mängel im Zuge der Ausführung nicht zur geschuldeten Leistung. Die Parteien kommen insofern ausdrücklich überein, dass eine Haftung unsererseits aufgrund von etwaigen Ausführungsmängeln im Rahmen der Bauleistungen im Zusammenhang mit unserer Leistung nicht besteht und auch nicht begründet werden kann.

 

  • Gefertigte Berechnungen, Bilder, und/oder Aufmaße etc. sind ausschließlich zur Erbringung der geschuldeten Arbeiten erstellt und sind nicht geeignet oder vorgesehen für die Herstellung, Erbringung oder Leistung von Drittgewerken oder -dienstleistungen. Alle dargestellten oder ermittelten Angaben oder Werte erzeugen keine Verbindlichkeit für die Richtigkeit und/oder weitere Verwertbarkeit der Angaben.

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