der Weg zum individuellen Sanierungsfahrplan
01
Vertrag
Schließen des Vertrages mit Vorbehaltsklausel zur Qualitätssicherung und zum Verbraucherschutz.
Nur, wenn der ausgearbeitete Sanierungsfahrplan durch das BAFA geprüft ist, erhält der Berater den Zuschuss und der Eigenanteil muss nicht zurückgezahlt werden!
02
Antrag
Beim BAFA wird der Zuschuss für die Beratung in Höhe von 80% beantragt. Der Kunde erhält den Zuschuss am Ende direkt.
03
Datenaufnahme
Der Sachverständige ermittelt auf Grundlage der Bauzeichnungen und -beschreibungen im Rahmen einer persönlichen Begehung alle relevanten Daten:
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die gesamte Geometrie des Gebäudes
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alle Bauteilaufbauten und die Anlagentechnik
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Wünsche, Planungen und finanzieller Spielraum des Eigentümers
04
Berechnungen und Erstellung des Sanierungsfahrplans
Aus diesen Daten erstellt der Sachverständige den Sanierungsfahrplan und die dazugehörige Umsetzungshilfe. Auf dem fachlich fundierten Ist-Zustand werden energetische Sanierungen empfohlen, die aus bauphysikalischer und wirtschaftlicher Sicht Sinn ergeben und geeignet sind, staatliche Fördermittel in Anspruch zu nehmen.
05
Persönliches Beratungsgespräch
Die vorgeschlagenen Sanierungen stellen lediglich Empfehlungen dar – eine Pflicht zur Umsetzung besteht nicht!
Im Ergebnis entwickeln Sachverständige(r) und Eigentümer(innen) einen gemeinsamen Plan in Abhängigkeit der Wünsche und Möglichkeiten.
06
Prüfung der Unterlagen durch das BAFA
Das BAFA prüft nach dem Beratungsgespräch die durch den Sachverständigen im Online-Portal hochgeladenen Unterlagen:
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Beratungsbericht und Umsetzungshilfe
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Verwendungsnachweis
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Rechnung und Zahlnachweis
Erst nach positiver Prüfung, die einen Zeitraum von zwei bis vier Wochen einnimmt, erhält der Sachverständige den Zuschuss.
Damit ist der Sanierungsfahrplan geprüft und der zusätzliche Zuschuss in Höhe von 5% für die geplante Maßnahme ist möglich.