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Bundesförderung für
effiziente Gebäude.
Mit Einzelmaßnahmen ans Ziel!

01

Angebotsprüfung

Im Beratungsgespräch zum iSFP sind die Mindestanforderungen für die Förderfähigkeit der geplanten Maßnahmen definiert. 

Die aus diesen Festlegungen resultierenden Angebote kontrolliert der Sachverständige auf Korrektheit.

02

Antragstellung

Vor der Vergabe der Aufträge wird durch den Sachverständigen, falls erforderlich, die Technische Projektbeschreibung erstellt. Mit dieser kann nun der Antrag beim BAFA mit dem Bonus von 5% für den iSFP gestellt werden. Der Eingang und der Hinweis, dass Aufträge nun auf eigenes Risiko vergeben werden können, werden umgehend durch das BAFA per Mail mitgeteilt. 

Der eigentliche Zuwendungsbescheid wird per Post versendet.

03

Abstimmung mit den Handwerkern

Der Sachverständige stimmt die Technischen Mindestanforderungen sowie die unter Umständen notwendigen Luftdichtheits-, Wärmebrücken- und Lüftungskonzepte mit dem gewählten Handwerksunternehmen ab. 

04

Umsetzung & Baubegleitung

Die vorgeschlagenen Sanierungen stellen lediglich Empfehlungen dar – eine Pflicht zur Umsetzung besteht nicht!

Im Ergebnis entwickeln Sachverständige(r) und Eigentümer(innen) einen gemeinsamen Plan in Abhängigkeit der Wünsche und Möglichkeiten.

05

Kontrolle der Unterlagen

Der Eigentümer stellt dem Sachverständigen alle notwendigen Rechnungen zum Zwecke der Prüfung zur Verfügung. 

Die notwendigen Erklärungen und/oder rechnerischen Nachweise stimmt der Sachverständige mit dem Handwerker ab und schließt so die Kontrolle der Unterlagen ab.

06

Beantragung der Auszahlungen

Nach Erhalt aller Rechnungen und Erklärungen der Handwerker sowie der Zahldaten (Datum, Betrag) des Eigentümers werden alle vom BAFA geforderten Unterlagen im Online-Portal hochgeladen. 

Nach erfolgreicher formaler und fachlicher Prüfung versendet das BAFA den Bewilligungsbescheid und weist die Auszahlung der Fördermittel an.

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Kaum zu glauben?

weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des BAFA und der KfW.

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