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Bundesförderung für
effiziente Gebäude.
Der Weg zum effizienten Gebäude.

01

Idee & Zeichnung

Im ersten Schritt entwickeln Bauherren und Planer den Grundriss und die Form des Gebäudes nach den Wünschen der Kunden und Vorgaben aus baurechtlicher Sicht.

Das Ergebnis ist dann für uns die Grundlage für den ersten energetischen Entwurf

02

Erste Berechnung

So früh wie möglich erstellen wir aus den vorliegenden Plänen den energetischen Entwurf mit Vorschlägen zur Ausführung der Gebäudehülle und sinnhaften Anlagentechniken.

03

Beratungsgespräch

Die Ergebnisse besprechen wir gemeinsam mit den Bauherren. 

Ziel ist, den späteren Eigentümern ein Gefühl für die energetische Bilanzierung zu vermitteln, um so die Investitionen nachvollziehbar zu machen. 

Die Prämissen sind stets

  • das beste Verhältnis von Investition und Energieeffizienz

  • damit das optimale Ausschöpfen von Fördermitteln

  • der beste Kompromiss aus Komfort, Nachhaltigkeit 

langfristige Planungssicherheit 

04

Planphase

Durch den so gemeinsam erarbeiteten Entwurf der Ausführung ist eine nachvollziehbare Kostenermittlung, die einen seriösen Vergleich zum Ziel hat, erst möglich. 

Angebote werden dann von uns auf ihre Entsprechung des Planstands geprüft. 

Im Ergebnis entwickeln Sachverständige(r) und Eigentümer(innen) einen gemeinsamen Plan in Abhängigkeit der Wünsche und Möglichkeiten.

05

Antragstellung 

Sobald die Ausführung weitgehend festgelegt ist, können die Anträge für die Förderung gestellt werden:

  • die für die Bank notwendige Bestätigung zum Antrag für das zinsgünstige Darlehen mit Tilgungszuschuss erstellt 

oder

  • oder es wird der Zuschuss bei der KfW direkt durch uns beantragt - unabhängig von der Art der Finanzierung.

Die Förderbedingungen sind in beiden Fällen identisch. 

06

Bauphase

Vor der Bauphase findet eine Abstimmung mit den beteiligten Firmen und eventuell zusätzlich beteiligten Sachverständigen und Planern statt.

Dies gewährleistet einen reibungslosen Ablauf während der Bauphase.

Die notwendigen Vor-Ort-Kontrollen und Dokumentationen sind so gut zu planen und umzusetzen. Auf der Baustelle auftretende Fragen werden direkt besprochen und geklärt. 
Nur bei Unstimmigkeiten wird der Bauherr hinzugezogen.

07

Dokumentation & Abschluss

Nach der Fertigstellung des Gebäude werden alle notwendigen Formulare und Nachweise zusammengestellt – im besten Fall in direkter Abstimmung zwischen den beteiligten Unternehmen und uns.

Die so vervollständigte Dokumentation aller Phasen des Projektes werden den Eigentümern in einem persönlichen Gespräch erläutert: 
der Kunde muss als Vertragspartner des Fördermittelgebers das gute Gefühl haben, dass alle Vorgaben eingehalten worden sind und eine vertiefte Überprüfung jederzeit möglich ist und alle Unterlagen plausibel sind.

08 

Beantragung der Auszahlungen

Die zugesagten Fördermittel können nun abgerufen werden. Im Falle der Einbindung einer Bank erstellen wir die erforderliche Bestätigung nach Durchführung, die zum einen Nachweis der ordnungsgemäßen Durchführung ist, zum anderen die Auszahlung des Tilgungszuschusses auslöst.

Ist die direkte Bezuschussung gewählt worden, beantragen wir deren Auszahlung bei der KfW, die auf das Konto der Eigentümer erfolgt.

Den Zuschuss für die Baubegleitung beantragen wir automatisch im Zuge der Rechnungstellung. Auch dieser wird direkt dem Antragsteller automatisch gutgeschrieben. 

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Kaum zu glauben?

weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des BAFA und der KfW.

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