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Leistungen
wie können wir Ihnen helfen?
Fördermittel
Im Januar 2020 hat sich die Fördermittellandschaft grundlegend geändert. Die Zuschüsse und zinsgünstigen Darlehen sind so attraktiv wie nie zuvor.
Ob der bis zu 45% hohe Zuschuss für die neue Heizung mit erneuerbaren Energien oder die Sanierung von einzelnen Teilen Ihres Gebäudes mit einem Zuschuss in Höhe von 20% für Sie interessant ist - profitieren Sie mir unserer Hilfe von den hohen staatlichen Fördermöglichkeiten.
Auch der Zuschuss bei einer Sanierung zum KfW-Effizienzhaus war nie höher - hier sind bis zu 48.000€ pro Wohneinheit möglich!
Vereinbaren Sie gern einen Termin zum persönlichen Gespräch. Nur so kann das Optimum an energetischem Sinn, wirtschaftlichem Nutzen und dem Maximum an Zuschuss oder Kredit bestimmt werden.
individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)
Der Sanierungsfahrplan legt Hauseigentümern die individuellen Möglichkeiten für die Schritt-für-Schritt- oder Gesamtsanierung in einem Zug dar. Die farbgeleitete Darstellung des individuellen Sanierungsfahrplans lehnt sich dabei an die bereits bekannte Farbskala im Energiebereich an. Sie soll Hauseigentümern helfen, die Informationen über den energetischen Zustand des Gebäudes leicht zu verstehen und eventuelle Schwachstelle aufzuzeigen.
Die Zusammenstellung der Sanierungsmaßnahmen richtet sich nach dem Gebäude, den individuellen Bedürfnissen und persönlichen Wünschen des Hauseigentümers.
Das BAFA zahlt bis zu 80 Prozent der förderfähigen Beratungskosten. Für Wohnungseigentümergemeinschaften gibt es zusätzlich einen einmaligen Zuschuss von bis zu 500 Euro, wenn der Energieberatungsbericht in Wohnungseigentümerversammlungen erläutert wird.
Der iSFP wird in Baden – Württemberg mit 5% für das EwärmeG angerechnet.
Energieausweise
Die Verpflichtung, einen Energieausweis bereit zu halten, wird durch die Energieeinsparungsverordnung (EnEV) 2014 deutlich verschärft.
Bisher galt die Aussage, dass der Verkäufer oder Vermieter dem Käufer oder Mieter einen Energieausweis spätestens auf Verlangen vorlegen muss. In der Praxis bedeutete dies häufig, dass weder für zum Verkauf stehende noch für neu zu vermietende Objekte Ausweise vorlagen.
Mit dem novellierten Verordnungstext gibt es nun keinerlei Spielraum für Interpretationen mehr: es müssen bereits im Vorfeld zwingend Energieausweise vorliegen; ebenso müssen die Energieskalen in Anzeigen ab in Kraft treten der EnEV 2014 angegeben werden...
Im Verordnungstext heißt es in §16 Abs. 1:
"Soll ein mit einem Gebäude bebautes Grundstück, ein grundstücksgleiches Recht an einem bebauten Grundstück oder Wohnungs- oder Teileigentum verkauft werden, hat der Verkäufer dem potenziellen Käufer spätestens bei der Besichtigung einen Energieausweis oder eine Kopie hiervon (...) vorzulegen; findet keine Besichtigung statt, hat der Verkäufer den Energieausweis oder eine Kopie hiervon dem potenziellen Käufer vorzulegen, spätestens unverzüglich, nachdem der potenzielle Käufer dies verlangt hat. Unverzüglich nach Abschluss des Kaufvertrages hat der Verkäufer dem Käufer den Energieausweis oder eine Kopie hiervon zu übergeben."
Zusammenarbeit
Wir sind Überzeugungstäter. Im Team mit Kunden, Handwerkern oder Planern erarbeiten wir tagtäglich individuelle energieoptimierte Lösungen.
Die letzten Jahre haben deutlich gemacht: die Anforderungen wachsen.
Aufgrund der verschärften Gesetzgebung im Bereich des Energie einsparenden Bauens gewinnt die planerische Leistung - vor allem hinsichtlich der Haftung - immer mehr an Bedeutung.
Daher passen wir unsere Leistungen beständig an und entwickeln Beratungskonzepte für Endverbraucher und Partner stetig weiter.
Wir sind überzeugt: Der Erfolg der Energiewende hängt wesentlich davon ab, wie sie den Menschen vermittelt wird. Darum muss mit einfacher Sprache verständlich erklärt werden, welchen wirtschaftlichen Nutzen Sanierungsinvestitionen haben. Schließlich geht es immer ums Geld. Erst wenn jemand den Kern einer Sache verstanden hat, kann er sich hundertprozentig dafür begeistern.
Energieberatung
Mittelstand & Kommunen
Vom Firmengebäude über die technischen Anlagen bis hin zum Nutzungsverhalten des Personals: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können ihren Energieverbrauch an vielen Stellen spürbar senken. Das spart Kosten, steigert die Wirtschaftlichkeit und stärkt das Image als energieeffizientes nachhaltiges Unternehmen.
Wo wird am meisten Energie im Betrieb verschwendet? Welche Effizienzmaßnahmen sind wirtschaftlich sinnvoll und passen zum Budget? Qualifizierte Energieberater nehmen den Betrieb gründlich unter die Lupe, zeigen Einsparpotenziale, mögliche Effizienzmaßnahmen sowie Fördermöglichkeiten zur Finanzierung auf. Ebenfalls gefördert wird die Beratung zur Einführung und Aufrechterhaltung eines Energiemanagementsystems sowie ein „Contracting Check“, bei dem geprüft wird, ob die Planung und Realisierung von Effizienzsteigerungen durch einen spezialisierten Dienstleister eine attraktive Option darstellt. Das BMWi übernimmt bis zu 80 Prozent der Kosten des Beraterhonorars.
unsere Standorte
über:energie >> Baden-Württemberg
Bahnhofstr. 43 | 75417 Mühlacker
07041 98 37 806
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Heie-Juuler-Wäi 1 | 25920 Risum-Lindholm
04661 49 12
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August-Bebel Str. 12 | 18258 Schwaan
03844 92 78 69 0
über:energie >> Neukloster
Hauptstraße 33 | 23992 Neukloster
038422 88 99 75
über:energie >> Lauterach Neuburg
Kirchweg 18 | 89584 Lauterach Neuburg
07375 922 64 32
unser Team

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Linda Merk >> über:energie Lauterach Neuburg
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